Allgemeines
Eingereicht werden können aktuelle Filme (Fertigstellung in den Jahren 2020-2022), die in den Vorjahren noch nicht eingereicht wurden.
Preise
Vergeben werden zwei Preise, die mit jeweils 2000 Euro dotiert sind:
Der Gesa-Rautenberg-Preis für Langfilme (ab 60 min.), gesponsert vom Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.,
Publikumspreis für Kurzfilme (bis 15 min.), gesponsert von der PSD-Bank Kiel.
Formate
Angenommen werden diese Formate: Szenisch, Dokumentarisch, Musikvideo, Kunstfilm, Experimentalfilm, VR, Videoinstallation.
Filmlängen
Angenommen werden für den Wettbewerb Langfilme (ab 60 Minuten) sowie Kurzfilme (bis 15 Minuten). Außerhalb des Wettbewerbs können auch mittellange Formate (16 bis 59 Minuten) eingereicht werden.
Nur Filme aus Schleswig-Holstein
Es werden ausschließlich Filme aus Schleswig-Holstein für den Wettbewerb angenommen.
Die Positionen Drehbuch, Regie, Kamera (DOP) oder Schauspiel (Hauptrolle) mit Wohnort in SH qualifizieren den Film für den Wettbewerb.
Über andere Bezüge zu Schleswig-Holstein wird im Einzelfall entschieden.
Filme aus Grenzregionen können in Programme außerhalb des Wettbewerbs aufgenommen werden.
Abspielrechte
Mit der Einreichung wird dem Filmfest Schleswig-Holstein das Recht erteilt, das eingereichte Werk im Rahmen des Filmfest Schleswig-Holstein 2022 zu zeigen. Dies kann in Form von Screenings in Präsenzveranstaltungen, via. Online-Stream und VOD (Video-on-Demand) geschehen. Weiter wird dem Filmfest das Recht erteilt zu Marketingzwecken Filmausschnitte und Standbilder zu verwenden.
DCP
Im Falle einer Aufnahme ins Programm stellt die einreichende Person den Film im DCP-Format dem Festival zu Vorführungszwecken in den Kinos bereit. Details hierzu werden zusammen mit einer Zusage mitgeteilt.